Rundfunkbeitrag statt GEZ
Ab 2013: Rundfunkbeitrag statt GEZ – die wichtigsten Infos und wie man die Befreiung kriegt
Zum ersten Januar 2013 ist es vorbei mit den Schnüffel-Besuchen der GEZ. Das neue System eines Rundfunkbeitrags erhebt grundsätzlich eine Pauschale pro Haushalt – unabhängig davon, wie viele Fernseher, Computer, Radios dort genutzt werden. Hier die wichtigsten Infos auch darüber, wie man sich befreien lassen kann und ob man sich melden muss.
Wofür sind die GEZ-Gebühren nochmal da? Der Rundfunkbeitrag finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender, also die Fernsehkanäle von ARD und ZDF, die Radios, das Online- und App-Angebot. In Deutschland gibt es dieses System von unabhängigen, von Allen finanzierten Sender, um die Einflussnahme von Unternehmen und Parteien auf die Berichterstattung gering zu halten, um eine Grundversorgung mit Nachrichten, Bildung und Unterhaltung zu garantieren – und um die Politiker zu überwachen.
Rundfunkbeitrag 2013: Die neue Pauschale
Bisher musste man an die GEZ für jedes einzelne Gerät zahlen: 17,98 Euro monatlich für einen Fernsehgerät, 5,76 Euro für ein Radio oder einen Computer, zusätzlich im Auto, in der Ferienwohnung… Ab 2013 wird nur noch pauschal 17,98 Euro pro Wohnung gezahlt (im Monat), alle Personen des Haushalts mit ihren Autos sind schon inbegriffen.
Wer bisher Gebühren an die GEZ gezahlt hat, wird automatisch auf das neue System umgestellt. Hatten mehrere Personen in derselben Wohnung Geräte bei der GEZ gemeldet, reicht eine formlose schriftliche Mitteilung an die GEZ in 50439 Köln, um die Wohnung auf nur eine Person umzumelden – dann kann man Geld sparen. Wohnungen/WGs/Familien, die bisher nichts gezahlt haben, müssen sich auf der offiziellen Seite anmelden – eine Person pro Wohnung. Die Gebühren werden dann vom Konto abgebucht oder können überwiesen werden.
Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls wurden bereits im laufenden Jahr angeschrieben, um die Umstellung vorzunehmen. Wer nicht angeschrieben wurde, muss sich selbst anmelden, ansonsten wird eine Pauschale festgestzt (die im Zweifelsfall höher ausfallen kann). Der Bund der Steuerzahler hat einen Gebührenrechner für Unternehmen online gestellt, mehr zu den Besitzern von Geschäftsräumen auf der offiziellen Seite.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Ähnlich wie beim GEZ-System kann man sich vom neuen Rundfunkbeitrag unter bestimmten Umständen befreien lassen. Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG bezieht, kann einen Befreiungsantrag stellen. Menschen mit Behinderung können ebenfalls mit einer Emäßigung bzw. Befreiung rechnen.
Ein Informationsblatt (PDF) stellt die Befreiungsmöglichkeiten übersichtlich zusammen. Ein Online-Formular führt Schritt für Schritt durch den Antrag.
Die Reform des Rundfunkbeitrags vereinfacht einerseits das Verfahren (und schafft das Ausschnüffeln von GEZ-Mitarbeitern ab), andererseits stellen sich auch noch Fragen des Datenschutzes neu – nachzulesen auch auf der offiziellen Rundfunkbeitrags-Seite.
Quelle: giga.de