Facebook: Zuckerberg-Kläger lügt
Facebook: Zuckerberg-Kläger lügt
Im Streit mit einem ehemaligen Holzpellet-Händler, der die Hälfte an Facebook für sich beansprucht, geht das weltgrößte Online-Netzwerk zum Gegenangriff über. Facebook beantragte, dass die Klage des Mannes abgewiesen wird. Gleichzeitig legte das Unternehmen seine bisher ausführlichsten Beweise vor, warum die von Paul Ceglia vorgelegten E-Mails und ein Vertrag Fälschungen seien.
Ceglia hatte Facebook im Jahr 2010 verklagt. Er behauptete, mit Zuckerberg bereits im Jahr 2003 einen Online-Dienst mit dem Namen thefacebook.com oder „Face Book“ geplant zu haben. Zuckerberg habe Ceglia jedoch schließlich ausgebootet und Facebook allein auf die Beine gestellt. Allerdings habe der Vertrag Ceglia das Anrecht auf mindestens die Hälfte an dem geplanten Online-Netzwerk gegeben. Zunächst wollte er als Wiedergutmachung für Zuckerbergs angebliche Verzögerungen sogar gut 80 Prozent haben, senkte seine Forderung später aber auf 50 Prozent.
Facebook behauptete hingegen, Ceglia habe Zuckerberg damals als Programmierer für seine geplante Firma StreetFax engagiert. StreetFax sollte eine Website mit Fotos von Straßenkreuzungen für Versicherungen werden. Laut Facebook sei es nie um etwas anderes gegangen.
Facebook glaubt jetzt, Ceglia eindeutig als Lügner überführen zu können. Schon vorher war auf seinem Computer ein Vertrag für die StreetFax-Arbeiten gefunden worden. Facebook zufolge ist es das Original, auf dessen Grundlage Ceglia den gefälschten Vertrag fabriziert habe. Der Kläger hingegen behauptete, die Datei sei auf seinen Rechner im Auftrag von Facebook nachträglich eingeschleust worden. Facebook glaubt jetzt jedoch, den „rauchenden Colt“ präsentieren zu können: Der StreetFax-Vertrag war bereits seit 2004 auf den Computern von Ceglias damaligem Rechtsberater gespeichert. Zudem zeige eine Analyse des Sicherheitsunternehmens Stroz Friedberg, dass die Dateien auch damals auf Ceglias PC eingescannt worden waren.
Stroz Friedberg kam auch zu dem Schluss, dass Ceglia die Uhr seines Computers zurückgesetzt habe, um E-Mails aus den Jahren 2003 und 2004 zu fälschen. Dabei habe er jedoch zum Teil den Übergang von Sommer- und Winterzeit vergessen und Zuckerberg auch zu früh zum Start von Facebook gratuliert: Die allererste Version der Website sei erst am Nachmittag des 4. Februar 2004 online gegangen, Ceglias Mail sei bereits auf den Vormittag datiert.
Außerdem konnte Facebook E-Mails auf den Servern von Zuckerbergs Uni Harvard finden, die ein ganz anderes Bild der Zusammenarbeit zeichnen. Demnach soll Zuckerberg von Ceglia nur die Hälfte der vereinbarten 18.000 Dollar für die Arbeit an StreetFax bekommen haben. Ein weiterer von Facebook herangezogener Experte erklärte, die Tinte von der angeblichen Zuckerberg-Unterschrift auf dem von Ceglia präsentierten Vertrag sei höchstens zwei Jahre alt.
Facebook setzt alles daran, die Klage vor dem für Frühsommer erwarteten Mega-Börsengang aus der Welt zu schaffen. Wenn Ceglia mit seinen Behauptungen durchgekommen wäre, hätte er mit einem Einsatz von wenigen tausend Dollar zum Multimilliardär werden können: Der Marktwert von Facebook wird auf bis zu 100 Milliarden Dollar geschätzt.
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Quelle: heise.de