Stillgelegte Raubkopie-Seiten Kino.to und Kinox.to
Stillgelegte Raubkopie-Seiten Kino.to und Kinox.to: Kunden illegaler Filmportale droht Strafverfahren
Die Staatsanwaltschaft fand auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to die Daten von Premium-Kunden der Seite. Sie zahlten für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal.
Tausende ehemalige Nutzer der im Juni 2011 stillgelegten Raubkopie-Seite Kino.to müssen laut FOCUS-Informationen mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen. Die Daten von sogenannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal zahlten, fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to. Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auch auf der ebenfalls illegalen Nachfolgeseite Kinox.to.
Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, sagte FOCUS: „Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts.“
Den Machern von kinox.to droht Strafantrag
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011 ist das sogenannte „Streamen“ von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar.
Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers. Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien „eine Menge Hinweise bei uns eingegangen“, sagte Ehlers. Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.
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Quelle: focus.de